Diese Angaben muss jede Rechnung enthalten
Nach § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz braucht eine Rechnung über mehr als 250 € brutto:
- vollständigen Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
- die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers,
- das Ausstellungsdatum,
- eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer,
- Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung,
- den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung,
- das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt und vorab vereinbarte Minderungen wie Skonto,
- Steuersatz und Steuerbetrag – oder einen Hinweis, warum keine Steuer anfällt,
- bei Leistungen an Grundstücken für Privatpersonen den Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht,
- bei Abrechnung durch den Kunden die Angabe „Gutschrift“.
Kleinbetragsrechnung bis 250 €
Für Rechnungen bis 250 € brutto genügen nach § 33 UStDV Name und Anschrift des Rechnungsstellers, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung sowie der Bruttobetrag mit Steuersatz. Rechnungsnummer, Steuernummer und Kundenanschrift sind dann nicht erforderlich.
Häufige Fehler
- Leistungsdatum fehlt – auch wenn es dem Rechnungsdatum entspricht, muss es genannt werden.
- Leistung zu ungenau – „Beratung“ oder „Diverses“ ohne Zeitraum und Umfang genügt nicht.
- Kleinunternehmer weist Umsatzsteuer aus – die ausgewiesene Steuer wird dann trotzdem geschuldet.
- Reverse Charge ohne Hinweis – der Satz „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ ist Pflicht.
Häufige Fragen
Werden meine Rechnungen hochgeladen?
Nein. Der Text wird ausschließlich in deinem Browser ausgewertet. Der Datenwächter unter dem Werkzeug zeigt, dass keine Daten übertragen werden.
Kann ich eine PDF-Datei direkt hineinziehen?
Noch nicht – kopiere den Text aus dem PDF (Strg+A, Strg+C) und füge ihn ein. Gescannte Rechnungen ohne Textebene lassen sich so nicht prüfen.
Ersetzt das die Prüfung durch die Steuerberatung?
Nein. Das Werkzeug erkennt typische Lücken anhand des Textes. Ob eine Rechnung steuerlich anerkannt wird, hängt vom Einzelfall ab.
Gilt das auch für E-Rechnungen?
Ja, die Pflichtangaben sind dieselben. E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD prüfst du am einfachsten im E-Rechnung Leser, der die Daten direkt aus der Datei liest.