Ratgeber Rechnung

Leitweg-ID verstehen: Aufbau, Prüfziffer und häufige Fehler

Stand: 20. September 2026 · Lesezeit etwa 5 Minuten

Wer an Bund, Länder oder Kommunen abrechnet, braucht auf der Rechnung die Leitweg-ID des Empfängers. Fehlt sie oder stimmt die Prüfziffer nicht, wird die Rechnung vom Portal abgewiesen – oft ohne verständliche Fehlermeldung.

Was die Leitweg-ID ist

Die Leitweg-ID ist die Zustelladresse innerhalb der Verwaltung. Sie sagt dem Rechnungseingangsportal, welche Behörde, welches Amt und gegebenenfalls welche Organisationseinheit die Rechnung bekommen soll. Sie ersetzt keine Bestellnummer und keine Kundennummer – beides kann zusätzlich verlangt werden.

Der Aufbau

Die Leitweg-ID besteht aus zwei oder drei Teilen, getrennt durch Bindestriche:

Grobadressierung – Feinadressierung (optional) – Prüfziffer

TeilErlaubtBedeutung
Grobadressierung2 bis 12 ZiffernBundesland, Kreis, Gemeinde – vergleichbar mit dem amtlichen Gemeindeschlüssel
Feinadressierung1 bis 30 Buchstaben oder ZiffernAmt, Abteilung oder Sachgebiet; darf fehlen
Prüfziffergenau 2 Ziffernerrechnet sich aus den beiden anderen Teilen

Beispiel aus der amtlichen Spezifikation: 04011000-1234512345-06. Die ersten beiden Ziffern stehen für das Bundesland – hier 04 für Bremen. 99 steht für den Bund. Ohne Feinadressierung sieht eine gültige ID zum Beispiel so aus: 991-35.

Die Prüfziffer

Die beiden letzten Ziffern werden nach demselben Verfahren berechnet wie die Prüfziffer einer IBAN (ISO/IEC 7064, Modulo 97-10): Buchstaben werden in Zahlen übersetzt (A = 10 … Z = 35), die Ziffernfolge geteilt, der Rest ergibt die Prüfziffer. Das heißt: Ein Zahlendreher fällt sofort auf – und genau deshalb lohnt der Check vor dem Versenden.

Woher bekomme ich die Leitweg-ID?

  1. Aus der Bestellung oder dem Auftrag: Viele Behörden geben sie direkt mit, oft zusammen mit einer Bestellnummer.
  2. Beim Ansprechpartner nachfragen – die Rechnungsstelle kennt sie.
  3. Im jeweiligen Rechnungseingangsportal des Bundes oder des Landes; die Länder betreiben teils eigene Portale mit Verzeichnissen.

Erfinden oder aus einer anderen Rechnung übernehmen funktioniert nicht: Jede Stelle hat ihre eigene ID.

Wo die ID in der Rechnung steht

In der XRechnung gehört sie in das Feld „Buyer reference“ (BT-10). Buchhaltungsprogramme beschriften es unterschiedlich – etwa „Leitweg-ID“, „Käuferreferenz“ oder „Referenz des Erwerbers“. In ZUGFeRD ist es dasselbe Feld. Ein Eintrag im Verwendungszweck oder im Freitext reicht nicht, weil das Portal maschinell ausliest.

Die häufigsten Ablehnungsgründe

Und der Rest der Rechnung?

Auch eine korrekt adressierte Rechnung wird zurückgewiesen, wenn Pflichtangaben fehlen. Ein schneller Check vor dem Versand spart die Rückfrage und die zweite Zahlungsfrist.

Hintergrund zu Formaten und Fristen: E-Rechnungspflicht 2025 bis 2028.

Hinweis: Allgemeine Information nach der Formatspezifikation der KoSIT. Einzelne Portale können zusätzliche Angaben verlangen.