Ratgeber Rechnung

Rechnung als Kleinunternehmer: Pflichtangaben, Hinweis und Grenzen

Stand: 20. September 2026 · Lesezeit etwa 5 Minuten

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus – alles andere auf der Rechnung bleibt aber Pflicht. Fehlt eine Angabe oder steht dort versehentlich ein Steuerbetrag, wird es unangenehm: Ausgewiesene Umsatzsteuer schuldest du dem Finanzamt, auch wenn du sie nie einbehalten wolltest.

Wer Kleinunternehmer ist

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen (§ 19 UStG):

Wird die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung sofort – ab dem Umsatz, mit dem die Grenze gerissen wird, gilt die Regelbesteuerung. Bei einer Gründung im laufenden Jahr wird der Umsatz für die 25.000-Euro-Prüfung nicht mehr hochgerechnet.

Diese Angaben gehören auf die Rechnung

AngabeHinweis
Vollständiger Name und Anschrift – deine und die des Kundenwie im Handelsregister bzw. Gewerbe angemeldet
Steuernummer oder USt-IdNr.eine von beiden genügt
RechnungsdatumAusstellungsdatum
Fortlaufende Rechnungsnummereinmalig, lückenlose Systematik
Menge und Art der Leistunghandelsübliche Bezeichnung
Leistungszeitpunkt oder -zeitraumauch wenn er dem Rechnungsdatum entspricht
Entgeltder Betrag – ohne Steuersatz und Steuerbetrag
Hinweis auf die Steuerbefreiungsiehe unten

Der Hinweis – so formulierst du ihn

Der Grund für die fehlende Umsatzsteuer muss auf der Rechnung stehen. Üblich und anerkannt sind Formulierungen wie:

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

„Kein Steuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).“

Niemals „0 % USt“ oder „19 % USt: 0,00 €“ schreiben – das ist ein Steuerausweis und kann dazu führen, dass du den Betrag abführen musst.

Was sich beim Rechnungsschreiben oft rächt

E-Rechnung: Auch Kleinunternehmer sind betroffen

Ausstellen musst du als Kleinunternehmer keine E-Rechnung – empfangen und aufbewahren können musst du sie aber, seit dem 1. Januar 2025. Kommt eine XRechnung oder ein ZUGFeRD-PDF von einem Lieferanten, brauchst du also einen Weg, sie zu lesen und im Original zu archivieren.

Alle Fristen im Überblick: E-Rechnungspflicht 2025 bis 2028.

Schneller bezahlt werden

Ein klares Zahlungsziel und ein QR-Code auf der Rechnung verkürzen die Wartezeit spürbar. Und wenn doch jemand zu spät zahlt, darfst du auch als Kleinunternehmer Verzugszinsen verlangen.

Hinweis: Allgemeine Information zum Stand September 2026, keine steuerliche Beratung. Für deinen Einzelfall – besonders bei Auslandsumsätzen, Wechsel der Besteuerungsart oder Gründung – frag bitte deine Steuerberatung.