Ratgeber Büro
Fristen berechnen in Excel: Arbeitstage, Feiertage, Fristende
In Excel berechnest du ein Fristende mit drei Funktionen: Datum + Tage für Kalendertage, ARBEITSTAG für Arbeitstage ohne Wochenende und Feiertage und EDATUM für Monatsfristen. Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, schiebst du es mit einem kleinen Trick auf den nächsten Werktag.
Wie rechne ich eine Frist in Kalendertagen?
Excel speichert ein Datum als Zahl. Deshalb kannst du Tage einfach addieren. Steht das Rechnungsdatum in Zelle A2 und die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage, lautet die Formel:
=A2+14
Beispiel: Rechnungsdatum Freitag, 2. Oktober 2026 – Fristende ist Freitag, 16. Oktober 2026. Formatiere die Ergebniszelle als Datum (Rechtsklick → Zellen formatieren → Datum), sonst siehst du nur eine Zahl.
Tipp: Gib Daten in Formeln nie als Text wie „02.10.2026“ ein, sondern über eine Zelle oder mit =DATUM(2026;10;2). So rechnet Excel unabhängig von der Ländereinstellung richtig.
Wie berechne ich eine Frist in Arbeitstagen?
Für Fristen wie „innerhalb von 10 Arbeitstagen“ nimmst du die Funktion ARBEITSTAG. Sie liefert das Datum, das eine bestimmte Zahl von Arbeitstagen nach dem Startdatum liegt. Samstage und Sonntage überspringt sie automatisch, der Starttag selbst zählt nicht mit.
- Startdatum in A2 eintragen, Anzahl der Arbeitstage in B2.
- Feiertage in einer eigenen Liste sammeln, zum Beispiel in F2:F15.
- In C2 schreiben: =ARBEITSTAG(A2;B2;$F$2:$F$15)
- C2 als Datum formatieren.
Beispiel: Start am Montag, 28. Dezember 2026, Frist 10 Arbeitstage, in der Feiertagsliste steht der 1. Januar 2027. Excel zählt 29., 30. und 31. Dezember, überspringt Neujahr und das Wochenende und kommt auf Dienstag, 12. Januar 2027.
Arbeitest du auch samstags oder hast ein anderes Wochenende, nimm ARBEITSTAG.INTL. Mit =ARBEITSTAG.INTL(A2;B2;11;$F$2:$F$15) gilt nur der Sonntag als freier Tag.
Wie zähle ich die Arbeitstage zwischen zwei Daten?
Willst du wissen, wie viele Arbeitstage ein Zeitraum hat, nimmst du NETTOARBEITSTAGE. Anders als ARBEITSTAG zählt sie Start- und Endtag mit.
=NETTOARBEITSTAGE(A2;B2;$F$2:$F$15)
Beispiel: Vom 1. bis 31. Oktober 2026 ergibt das 22 Arbeitstage. Der Tag der Deutschen Einheit und der Reformationstag fallen 2026 auf Samstage und ändern daran nichts.
Wie lege ich die Feiertagsliste richtig an?
Die Feiertage sind der häufigste Fehler, denn sie unterscheiden sich je Bundesland. Fronleichnam gibt es zum Beispiel nur in einigen Ländern, der Reformationstag in anderen.
- Lege ein eigenes Tabellenblatt „Feiertage“ an und trage dort jedes Datum in eine eigene Zeile ein – als echtes Datum, nicht als Text.
- Nimm nur die Feiertage deines Bundeslandes, für das ganze Jahr und das Folgejahr.
- Gib dem Bereich einen Namen (Formeln → Namen definieren, z. B. „Feiertage“). Dann schreibst du einfach =ARBEITSTAG(A2;B2;Feiertage).
Die Feiertage deines Bundeslandes und die Zahl der Arbeitstage eines Zeitraums kannst du mit dem Kniffwerk-Werkzeug „Arbeitstage & Feiertage“ nachschlagen und gegenprüfen. Es läuft im Browser, nichts wird hochgeladen.
Was tun, wenn die Frist am Wochenende endet?
Bei vielen Fristen gilt: Endet sie an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich das Ende auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB). In Excel bildest du das so ab:
=ARBEITSTAG(C2-1;1;Feiertage)
Ist C2 ein Werktag, bleibt das Datum gleich. Fällt C2 auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, liefert die Formel den nächsten Werktag. Beispiel: Rechnerisches Ende Samstag, 3. Oktober 2026 – das Ergebnis ist Montag, 5. Oktober 2026.
Monatsfristen rechnest du mit EDATUM. Eine Frist von einem Monat ab dem 15. Oktober 2026 ergibt mit =EDATUM(A2;1) den 15. November 2026. Das ist ein Sonntag – mit der Formel oben wird daraus Montag, 16. November 2026.
Typische Fehler bei der Fristberechnung
- Starttag mitgezählt: Bei den meisten Fristen zählt der Tag des Ereignisses (z. B. Zugang eines Schreibens) nicht mit. ARBEITSTAG macht das automatisch richtig, bei =A2+14 musst du selbst darauf achten.
- Datum als Text: Steht links in der Zelle „02.10.2026“ ohne Rechenfunktion, ist es Text. Prüfe mit =ISTZAHL(A2) – bei einem echten Datum kommt WAHR.
- Feiertagsliste vergessen oder veraltet: Ohne Liste rechnet Excel Feiertage als Arbeitstage. Aktualisiere sie jedes Jahr.
- Falsches Bundesland: Gilt die Frist für einen Betrieb in einem anderen Land, brauchst du dessen Feiertage.
Für Fristen mit rechtlichen Folgen – etwa Kündigungen, Widersprüche oder Fristen gegenüber Behörden – ist Excel eine gute Hilfe, ersetzt aber keine Prüfung im Einzelfall. Im Zweifel fragst du eine Rechtsanwältin oder deine Steuerberatung.